Sparkonto mit SparCard

Mit der SparCard jederzeit flexibel

Nutzen Sie die SparCard, um sich Ihre Wünsche zu erfüllen. Die SparCard bietet Ihnen die Möglichkeit, flexibel anzusparen und spontan über das Ersparte zu verfügen. 

SparCard im Überblick

Klassisches Sparen mit SparCard auf moderne Art

Die SparCard passt sich Ihren Bedürfnissen an. Dabei ist Ihr Geld sicher auf einem Sparkonto angelegt. Sie entscheiden, wann und wie viel Sie sparen. Sie können kurzfristig auf bis zu 2.000 Euro Ihres Guthabens zugreifen.

SparCard: 100 Prozent flexibel und sicher zugleich

  • Flexible Laufzeit
  • Höhe und Zeitpunkt der Einzahlung frei wählbar
  • Geld abheben und einzahlen rund um die Uhr
  • Umbuchungen aufs Girokonto mit OnlineBanking möglich1
  • Kostenfreie Umstellung Ihres Sparbuchs auf die SparCard
  • Drei Monate Kündigungsfrist1
Infografik: Das Sparbuch im praktischen Kartenformat
Infografik: Das Sparbuch im praktischen Kartenformat
Zins Guthaben
0,25 % bis 1.500 Euro
0,25 % ab 1.500 Euro
0,45 % ab 5.000 Euro
0,60 % ab 10.000 Euro
0,75 % ab 25.000 Euro
0,85 % ab 50.000 Euro
  • Mintestanlage 5,00 Euro
  • Kündigungsfrist 3 Monate

Berechnen Sie Ihre Zinsen

Häufige Fragen zur SparCard

Wie kann ich die Umsätze auf meinem Sparkonto mit der SparCard einsehen?

Sie können die Umsätze bequem über Ihr OnlineBanking abfragen.

In welcher Höhe kann ich monatlich verfügen?

Sie können monatlich ohne Kündigung bis zu 2.000 Euro abheben.1

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Raiffeisenbank Aichhalden-Hardt-Sulgen eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Raiffeisenbank Aichhalden-Hardt-Sulgen eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

  1. Es gelten die Sonderbedingungen für den Sparverkehr.